Mails von unbekannten Absendern ungeöffnet löschen
Unverlangt zugesandte E-Mails von unbekannten Absendern sind in nahezu jedem Fall entweder Werbe- oder Virus-E-Mails. Egal ob Dr. Mbumoto 20 Millionen Dollar auf Ihrem Konto parken will, ob die Betreffzeile "Anwalt - letzte Mahnung", "Bank - Ihr Geld ist da", "Sie haben gewonnen", "Franz sagt: Diese Internetseite musst du sehen" oder "Olga aus Moskau möchte dich kennenlernen" lautet - löschen Sie diese E-Mails, ohne sie zu lesen.
Vorschaufunktion vermeiden
Aktivieren Sie nicht die Vorschaufunktion des E-Mail-Programms, da dieses sonst alle E-Mails gleich automatisch öffnet.
Keine Anhänge in Mails öffnen
Enthält die Mail eines unbekannten Absenders einen Anhang (Sie erkennen dies an der Büroklammer in der E-Mail), ist Vorsicht geboten. Klicken Sie nicht auf die angehängte Datei. Hier besteht ganz erhebliche Gefahr, sich einen Virus oder einen Trojaner einzufangen.
Keinesfalls auf Links in Mails klicken
Manche Spam-Mails enthalten Mitteilungen wie "klicken Sie hier, wenn Sie keine weiteren E-Mails von uns bekommen wollen" oder "antworten Sie mit dem Betreff "Remove", wenn Sie keine weiteren Zusendungen wünschen". Bei E-Mails, mit deren Zusendung Sie einverstanden waren, ist dies ein normaler Vorgang - Anbieter müssen Ihnen jederzeit das Abbestellen ermöglichen. Bei Erstzusendungen sollten Sie keinesfalls auf solche Links klicken. "Schweigen" heißt hier die Devise - denn der Absender möchte nur prüfen, ob Ihre Adresse noch aktiv ist, um sie dann zu einem besseren Preis verkaufen zu können.
Vorsicht bei Bekanntgabe Ihrer E-Mail-Adresse
Beim Angeben der E-Mail-Adresse auf Ihrer eigenen Homepage oder an anderen öffentlich zugänglichen Stellen im Internet sollten Sie bedenken, dass spezielle Suchprogramme ständig auf der Jagd nach E-Mail-Adressen für Werbezwecke sind. Diese elektronischen "Kleinraubtiere" können jedoch getäuscht werden, z.B. indem Sie Ihre Adresse nicht im Klartext, sondern in einem anderen Format, etwa als GIF-Bild, einbinden. Nachteil: Auch Internetnutzer mit Behinderungen oder Einschränkungen in der Software können die Adresse dann nicht lesen. Weitere Möglichkeit: statt des @-Zeichens in der Adresse Buchstaben verwenden (at).
Wegwerf-Adresse einrichten
Richten Sie sich eine zusätzliche E-Mail Adresse ein ("Wegwerf-Adresse"), die Sie überall verwenden, wo eine unberechtigte Weitergabe der Adresse nicht ausgeschlossen ist - dies gilt auch für die Anmeldung in Foren, Auktionsplattformen, Stellenbörsen und Mitfahrzentralen. Es gibt genügend Anbieter für kostenlose und teilweise zeitlich begrenzt gültige E-Mail-Adressen.
Spam-Filter installieren
Auch ein Spam-Filter ist ein gutes Mittel. Perfekt funktionieren diese Programme aber meist nicht: Oft wird nicht jede Spam-Mail aussortiert. Auch kann eine Kontrolle, ob es sich bei den aussortierten E-Mails wirklich um Spam handelt, nicht schaden. Spam-Filter gibt es als Software zum Download (auf seriösen Anbieter achten!) oder als Standardfunktion bei kostenlosen Webmaildiensten (z.B. Web.de, Yahoo.de, GMX.de).
Auf sichere PC-Konfiguration achten
Vor Schäden durch Spam und Viren kann eine sichere PC-Konfiguration schützen. Das bedeutet: Sie sollten Betriebssystem, Antivirenprogramm und Firewall regelmäßig aktualisieren. Übernehmen Sie nicht einfach die Standardeinstellungen des Browsers. Dies gilt ebenso für Virenschutz und Firewall - prüfen Sie auch hier die Konfiguration genau. Der Internetbrowser sollte so eingestellt werden, dass er keine Cookies, Passwörter und besuchte Internetseiten abspeichert bzw. solche Informationen nach dem Surfen automatisch löscht.
Keine Bestellungen aufgrund von Werbemails tätigen
Wer Bestellungen aufgrund unverlangt zugesandter Werbemails tätigt, dem ist "kaum mehr zu helfen". Seine Adresse ist für die Spammer als Handelsware künftig erheblich mehr wert als jede andere - er ist mitverantwortlich für die allgemeine Werbeflut.
Beschwerdestellen nutzen
Beschwerdestellen sind: die Internet-Beschwerdestelle des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft eco e.V., die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. und im Falle von per Spam-Mails verbreiteten Dialern oder Mehrwertdiensterufnummern die Bundesnetzagentur. Beschwerden erfordern die Beifügung der kompletten Spam-Mail mit vollständigem Mail-Header (Kopfzeilen mit Absender, Betreff, Absendedatum und Zeit etc.).