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Reisemängel

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Reisemängel".

Wann liegt ein Reisemangel vor?

Voraussetzung für einen Mangel ist, dass die so genannte Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit ungünstig abweicht. Vergleichen Sie also den Zustand vor Ort mit dem, was Sie vertraglich vereinbart haben. Der Unterschied, den Sie feststellen ist die Abweichung.

Diese Abweichung ist aber nur dann ein Mangel, wenn die tatsächlich erbrachte Reiseleistung erheblich und ungünstig von der Ihnen versprochenen Reiseleistung abweicht.

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Welche Möglichkeit haben Sie, wenn Sie durch Mängel mit dem Urlaub unzufrieden sind?

Sie müssen dem Reiseveranstalter zunächst die Chance zur Abhilfe des Mangels geben.

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Wann kann die Kündigung des Reisevertrages wegen Reisemängeln erfolgen?

Für eine Kündigung werden an die Erheblichkeit des Reisemangels verschärfte Ansprüche gestellt. Erforderlich ist, dass der Mangel eine Minderung von mindestens 20% rechtfertigen würde. Manche Gerichte verlangen sogar einen Minderungsanspruch von 50%.

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei