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Badezimmer

Unterkunft

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Unterkunft".

Muss der Reisende nach der Kündigung bis zum Rücktransport für die Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommen?

Bis zum Rücktransport hat der Reiseveranstalter nach der Kündigung des Reisenden auch für dessen Unterbringung und Verpflegung zu sorgen.

Lesen Sie mehr zur Kündigung wegen Mangels

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei