Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "freiwillige Führerscheinabgabe".
Die Fahrerlaubnis in Form des Führerscheins muss entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises bei der zuständigen Behörde zur Erteilung der Fahrerlaubnis abgegeben werden oder per Post unter Beifügung einer schriftlichen, eigenhändig unterschriebenen Erklärung, dass man die Fahrerlaubnis abgeben möchte, an die Behörde geschickt werden. Dabei eine Kopie des Personalausweises - Vorder- und Rückseite- bitte nicht vergessen!
Eine erneute Fahrprüfung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings kann die zuständige Behörde eine erneute Fahrprüfung vorschreiben, wenn Tatsachen vorliegen, die annehmen lassen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Noch bisvor einiger Zeit gab es eine MUSS-Vorschrift, die nach Ablauf von zwei Jahren zu einer erneuten Führerscheinprüfung zwang. Diese Vorschrift existiert nun nicht mehr. Dennoch kann die Behörde bei bestehenden Bedenken, eine erneute Prüfung anordnen. Dies kann dann auch schon vor Ablauf von zwei Jahren geschehen.
0800 3746-555 gebührenfrei