Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Zulassung".
Bei der Zulassungsstelle ist ein (gültiger) Personalausweis oder ein (gültiger) Reisepass mit einer Meldebescheinigung, die nicht älter als 1 Jahr sein darf, vorzulegen. Darüber hinaus eine Versicherungsbestätigung, die Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer- Einzug und die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief). Bei Importfahrzeugen aus der EU mit EG- Typgenehmigung benötigen Sie zusätzlich die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier).
Sie erhalten von Ihrem Versicherer eine Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer). Bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs müssen Sie nur noch die VB-Nummer nennen. Damit kann die Zulassungsstelle die Versicherungsbestätigung von der Datenbank abrufen und das Fahrzeug kann zugelassen werden.
0800 3746-555 gebührenfrei